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Unrecht ArtikelUnrecht ist das Verhalten, dass gegen gesellschaftliche Normen verstößt und von der Gemeinschaft missbilligt wird. Unrecht ist spiegelbildlich zu dem Begriff des Rechts und nicht als Gegenbegriff der "Gerechtigkeit" zu sehen. Das Unrechtsbewusstsein ermöglicht es dem Menschen in dem Normalfall, zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden.
Das Unrecht ist zugleich zentrales Element der Rechtsordnung. Ohne Unrecht bedürfte es keiner Rechtsordnung. Generell hat der Staat aus den Grundsätzen des Rechtsstaats-, des Sozialstaats- und des Demokratieprinzips heraus die Pflicht, den Bürger und seine eigene Rechtsordnung vor Unrecht zu schützen.
Buch-Tipp: Anklage unerwünscht. Korruption und Willkür in der deutschen Justiz Augen auf! Interessant geschriebenes und allgemein verständliches Buch, das eigentlich ca. offenlegt was eine Menge Menschen schon lange denken. das es in diesem Land nicht mit rechten dingen zugeht dürften einige ja schon am eigenen leib erfahren haben. von mir eine klare leseempfehlung mit der hoffnung das manch einer sich dadurch angesprochen... | |
Das in dem Strafrecht verkörperte Unrecht ist die tatbestandsmäßige und zugleich rechtswidrige Verletzung von Strafgesetzen. Begangenes Unrecht kann sanktioniert werden. Das Unrecht einer Tat fehlt stets dann, wenn der Täter gerechtfertigt ist: Wer einen anderen vorsätzlich erschießt (§ 212 Abs. 1 StGB: Totschlag), um ihn daran zu hindern, einen anderen zu erschießen, handelt in der Regel aus Nothilfe (Unterfall der Notwehr, § 32 StGB). Er kann dann nicht bestraft werden.
Buch-Tipp: Blackwater. Der Aufstieg der mächtigsten Privatarmee der Welt Ein lesenswertes, gut recherchiertes Buch über die Zukunft des Krieges, die längst schon in vielen Teilen der Welt begonnen hat Während des vergangenen Jahres mehrten sich die Nachrichten aus dem nicht gerade nachrichtenarmen Kriegsgebiet in dem Irak, dass private Personenschützer in dem Auftrag der amerikanischen Regierung in militärische Handlungen... |
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Der dem Strafrecht inhaltlich nahestehende Rechtsbereich des Deliktsrechts verkörpert nachdem Begriff der "Unrechtshandlungen" ebenfalls die Wiedergutmachung von Unrecht. Grundsätzlich wird durch die Generalklausel des § 280 Abs. 1 BGB ein Tatbestand für sämtliche Vertragsverletzungen gegeben.
Buch-Tipp: Das dritte Lexikon der Rechtsirrtümer Informatives und unterhaltsames Buch Ich habe bereits das Lexikon der kuriosen Rechtsfälle, das Lexikon der Rechtsirrtümer und das Neue Lexikon der Rechtsirrtümer gelesen, und war sehr begeistert. Man wird über Irrtümer aufgeklärt, die einem häufig auch selbst passieren, dazu kann man sich sehr gut über dieses Buch amüsieren.
Es bietet somit... |
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Das öffentliche Recht bietet dem Staat zahlreiche Eingriffsmöglichkeiten in die Rechtsgüter des Bürgers. Unrecht werden diese Eingriffe immer dann, wenn der Staat die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (nach Art. 20 Abs. 3 GG) nicht beachtet oder die Verhältnismäßigkeit seines Eingriffs in dem nicht vertretbaren Maße überspannt.
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Rechtsschutz gegen Unrecht | |
Nach Art. 19 Abs. 4 GG steht dem Bürger gegen erlittenes Unrecht immer - auch vorbeugend - Rechtsschutz gegen die öffentliche Gewalt vor den Gerichten zu. === Umgangssprache ===
In der Umgangssprache werden mit Unrecht auch als Unrecht empfundene Tatbestände genannt, die mit dem jeweiligen Rechtssystem in Übereinstimmung stehen. So werden Sklaverei und Partisanenerschießungen heute als Unrecht empfunden, obwohl die Sklaverei zur Zeit ihrer größeren Verbreitung als Recht angesehen wurde und die Partisanenerschießungen während des Zweiten Weltkriegs bis zu einem Verhältnis von 1:10 nach den damaligen Kriegrechtskonventionen gedeckt waren. Auch gültiges Recht wird als Unrecht empfunden, wenn es gegen bestimmte Prinzipien zu dem Beispiel des Völkerrechts oder gegen grundlegende Menschenrechte verstößt. So gibt es den Begriff der "Unrechtsstaaten". Als "Unrechtsstaaten" nennen sich verschiedene Staaten häufig gegenseitig.
In der Umgangssprache sind Unrecht und Ungerechtigkeit teilweise synonym.
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